Dieser Artikel ist doch Murks!
Die eigentliche Urteilsaussage versteckt sich offenbar im Untertitel der Überschrift
Das Landgericht Köln hat den Vertrieb eines T-Shirts mit der Aufschrift "Scheiß RTL" verboten.
und in der Bildunterschrift
Der Medienkritiker Holger Kreymeier darf keine T-Shirts mit der Aufschrift "Scheiß RTL" verkaufen.
Im Artikel selbst ist lediglich von
Der Blogger Kreymeier darf den Slogan "Scheiß RTL" nicht auf T-Shirts drucken.
die Rede. Das Bedrucken von T-Shirts dürfte wohl nicht das eigentliche Problem sein, sondern die
gewerbliche Erlösabsicht mit der Marke Dritter - die dann auch noch verunglimpft wird.
Der Herr Kritiker will Geld mit der geschmähten RTL-Marke machen und wundert sich, dass die das nicht hinnehmen. Hier hat sich Holger ganz einfach verrannt und sollte das nun auch einsehen.