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 Thierse: Präsidiale Sitzblockade
 
Beitrag Verfasst am: 05 Mai 2010 5:43
Amtsrätle
Erläber

Anmeldungsdatum: 18.05.2008
Beiträge: 870


Sehr schöner Artikel zu der meines Erachtens äußerst fragwürdigen Aktion des Rauschebarts aus dem Bundestag:

Präsidiale Sitzblockade

VON GREGOR MAYNTZ 05.05.2010

Wolfgang Thierses Beteiligung an der 1.-Mai-Gegendemonstration sorgt weiter für Gesprächsstoff. Die Union bringt sein Verhalten jetzt vor den Ältestenrat. Was darf ein führender Politiker, was nicht?

Berlin Hat Wolfgang Thierse, der Vizepräsident des Deutschen Bundestages, eine Straftat begangen, als er am 1. Mai seine Sitzblockade trotz wiederholter polizeilicher Aufforderung nicht abbrach? Die Berliner Justiz prüft einen derartigen Anfangsverdacht. Und die Unionsfraktion sorgt nun für ein parlamentarisches Nachspiel im Bundestag.

"Grundsätzlich gilt der Satz: Ein Parlamentarier kämpft mit Worten im Parlament und nicht auf der Straße gegen die Polizei", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Stefan Müller, unserer Zeitung. Deshalb sei es sicherlich sinnvoll, wenn Thierse morgen in der Sitzung des Ältestenrates erkläre, "warum er sich nicht an dieses demokratische Prinzip gehalten hat", erläuterte Müller.

Thierse hatte sich nach Polizeiangaben mit Hilfe seiner Sonderrechte als Abgeordneter Zugang zu einer Straßenblockade verschafft, mit der mehrere tausend Menschen einen Aufzug unter anderem der NPD in Berlin zum 1. Mai verhindern wollten. Mehrfach seien Thierse und mehrere Landespolitiker von SPD und Grünen aufgefordert worden, die Sitzblockade zu beenden. Auch auf einen ausdrücklich ausgesprochenen Platzverweis und den Hinweis, sich strafbar zu machen und gegen das Versammlungsgesetz zu verstoßen, habe Thierse nicht reagiert. Erst als die Beamten begonnen hätten, die Blockierer wegzutragen, habe er die Aktion beendet.

Berlins SPD-Innensenator Ehrhart Körting nennt das Verhalten des Parteifreundes klar "rechtswidrig". Dagegen macht Thierse geltend, dass selbst sein Amt als Vizepräsident des Bundestages ihn in seinen staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten nicht einschränke. Er könne doch schlecht "andere zur Courage aufrufen und selbst nicht couragiert handeln".

"Courage" meint aus Sicht der vielen Politiker, die zur Blockade aufriefen, den Anfängen zu wehren und den Neonazis klar zu zeigen, dass sie auf Deutschlands Straßen unerwünscht sind. In zugespitzter Interpretation bedeutet es jedoch zugleich, dass Thierse als Repräsentant des Verfassungsorgans Legislative den Job von Exekutive und Judikative gleich mit übernimmt, also selbst entscheidet, welche Demonstrationen stattfinden dürfen und welche nicht und dann auch noch selbst für das Unterbinden solcher "unerwünschten" Demonstrationen sorgt.

Die Rechtsprechung befindet sich hier freilich erst in der Entwicklung. Das Phänomen, genehmigte Aufmärsche von Rechtsextremen de facto zu unterbinden, indem sich ihnen Hunderte und Tausende in den Weg setzen, ist relativ neu. Fraglich ist dabei, wie weit der Straftatbestand der Nötigung in diesem Zusammenhang greift. Er stand seit den 80er Jahren immer wieder im Mittelpunkt, als "Demonstranten" Militär- und Atomanlagen blockierten und sich auch den Castor-Transporten in den Weg stellten. Das Verfassungsgericht bremste die Strafbarkeit. Wichtig dafür sei der Tatbestand der "Gewalt". Die Interpretation aber, es werde psychische Gewalt auf Fahrzeugführer ausgeübt, weil diese die Blockierenden nicht verletzen oder gar töten wollten, erklärte das Gericht für zu unbestimmt.

In jüngster Zeit greifen die Staatsanwaltschaften eher auf den Paragrafen 21 des Versammlungsgesetzes zurück, der die "Versammlungsstörung" unter Strafe stellt. Einschlägige Urteile reichten bis 2000 Euro Geldstrafe.

Dahinter steht das Interesse des Staates, das Versammlungsrecht nicht der Straße selbst zu überlassen. Jeder, der demonstrieren will, muss das zwar vorher anmelden. Aber nur in wenigen Ausnahmen darf die Polizei das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit einschränken.

Dies alles basiert auf Lehren aus der Geschichte. In der Weimarer Republik hatten Kommunisten immer wieder Nazi-Aufmärsche gestört. In Preußen stieg die Zahl der Versammlungsstörungen von 318 im Jahr 1928 auf über 5000 im Jahr 1932. Der Anteil der von Nazis gestörten Demonstrationen erhöhte sich von 19 auf 28 Prozent. Die Straßenschlachten nahmen bürgerkriegsähnliche Formen an.

Qulle: http://nachrichten.rp-online.de/politik/praesidiale-sitzblockade-1.74487


Der "Tagesspiegel" stellt die Argumente "Pro und Contra" sehr schön gegenüber:

DEBATTE UM THIERSE
Muss man am 1. Mai gegen Neonazis protestieren?


Die Teilnahme von Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse an einer Straßenblockade am 1. Mai stößt weiterhin auf ein geteiltes Echo. Ein Pro und Contra.

PRO

Er wird schwer gescholten für seine Form des Protests, der Bundestagsvizepräsident. Man hält ihm vor, dass er sich als Repräsentant eines Staatsorgans nicht gegen ein anderes Staatsorgan stellen dürfe, auch wenn er, Wolfgang Thierse, in diesem Fall nur gesessen hat. Billig sei es zudem gewesen, nichts riskiert und nur auf die Aufmerksamkeit der anwesenden Kamerateams geschielt zu haben. Was hätte ihm denn passieren können? Zivilcourage sei das jedenfalls nicht.

Gandhi hat mehr gewagt, gewiss. Trotzdem läuft da jetzt einiges durcheinander. Seit wann darf sich ein Abgeordneter des Bundestages nicht mehr an Sitzblockaden beteiligen? In Mutlangen, Gorleben oder Hanau durfte er das noch. Und so zu tun, als habe sich ein Mitglied der Legislative auf jeden Fall loyal gegenüber der Exekutive zu verhalten, zeigt ein höchst bedenkliches Staatsverständnis, das die Errungenschaft der Gewaltenteilung ohne jede Not ignoriert.

Thierse hat von einer Form des zivilen Ungehorsams Gebrauch gemacht, die aus unserem fein ausbalancierten System konkurrierender Machtzentren nicht wegzudenken ist. Dafür dürfte er, den man in Berliner Strafkammern ohnehin für „verhaltensauffällig“ hält, die Quittung vor Gericht präsentiert bekommen. Leider legt man passiven Widerstand hierzulande etwas kleinlich als Tätlichkeit aus. Aber disqualifiziert das die Aktion als solche?

Neonazi-Aufmärsche durch Sitzblockaden oder die schiere Überzahl tausender Gegendemonstranten zu verhindern, ist zu einem beliebten Volkssport geworden. In der Ablehnung der „nationalen“ Rechten sind sich alle bürgerlichen Lager einig – sogar einig mit der radikalen Linken, die einen Gutteil ihrer Selbstlegitimation aus der Antifa- Emphase bezieht. Trotzdem bleibt der Protest problematisch. Die freie Meinungsäußerung ist ein so hohes demokratisches Gut, dass man sich nicht zu viel darauf einbilden sollte, es als Mehrheit Neonazis vorenthalten zu können.

Es ist aber allemal besser, die Auseinandersetzung mit Neonazis auf der Straße zu führen als in den Amtsstuben des Verfassungsschutzes und den Gerichten. Wie schwer die sich nämlich damit tun, neofaschistische Parteien wie die NPD zu verbieten, zeigt deutlich, wo die Grenzen einer demokratischen Rechtsprechung liegen.

Die Bürger müssen sich damit nicht abfinden. Ihr Protest ist vielmehr ein Mittel zur Pflege des demokratischen Klimas. Im Fall der Wunsiedel-Aufmärsche fühlte sich der Gesetzgeber selbst zu einer Ausnahme genötigt und brachte ein Sondergesetz durch, das massiv in die Rechte der Rechten eingriff. Um das jährliche „Gedenken an Rudolf Heß“ zu unterbinden, war man sogar bereit, ein Instrument zu schaffen, das auch andere Neonazi-Versammlungen verbieten könnte. Auch wenn es selten zur Anwendung gelangt, deckt sich das Ansinnen der Blockierer mit dem Grundgesetz als einem ausdrücklichen „Gegenentwurf“ zur Terrorherrschaft des Nationalsozialismus.

Es mag lästig für Polizisten sein, ehrwürdige Herrschaften mit Abgeordnetenstatus vom Asphalt zu heben. Dennoch stellt das ganze Hinhalten, Beharren, Sitzenbleiben die wichtige Frage nach dem Erlaubten jenseits des Zugelassenen. Thierse darf nur eines nicht: Er darf sich nicht beschweren. Kai Müller

CONTRA

Nie war der Widerstand gegen Hitler so groß wie heute. Damit das auch jeder mitkriegt, wird stets von Nazis gesprochen, gegen die man sich wehren muss, nicht von Neonazis oder Rechtsradikalen. Wer sich im Jahre 2010 in Dresden oder Berlin auf die Straße setzt, sitzt in der Tradition des 20. Juli, der kämpft gegen echte Nazis. Wolfgang Thierse ist ein bärtiger Stauffenberg, das ist die irre Selbstwahrnehmung, der sich durch seine Sitzblockade einer Neonazidemonstration gegen irgendwelche Anfänge wehrt.

Vor einigen Jahren war der deutsche Widerstand noch geprägt von der Angst vor der „New York Times“ und dem, was sie berichten könnte: Es ging um das Bild Deutschlands in der Welt, und der „Kampf gegen Rechts“ war Bürgerpflicht. Besonders souverän war dieses Handeln mit dem verschämten Blick auf das Urteil der anderen noch nie. Inzwischen, da sich die Welt zunehmend weniger mit Hitler beschäftigt, muss die finanziell, personell und ideologisch bankrotte NPD von der Antifa längst durch Mund-zu-Mund-Beatmung am Leben gehalten werden. Denn zum Paartanz auf der deutschen Vergangenheit braucht man schließlich zwei: Am 1. Mai, dem Pas de deux der Totalitären, tritt das als bekanntes Ritual zu Tage. Da brauchen sich beide Seiten, dafür stärken sich beide Seiten, und bei genauem Hinsehen sehen beide Seiten sich erstaunlich ähnlich. Doch diesem Schauspiel sowohl eine historische Folie als auch eine politische Legitimation zu liefern, bedeutetet, den Beteiligten den größtmöglichen Gefallen zu tun: So leicht sollte man in Deutschland jedoch weder zum Nazi noch zum Demokraten werden dürfen.

In die Welt, sollte die sich überhaupt noch dafür interessieren, verbreitet sich nun ein neues Bild: von einem Land, das negativ abhängig ist von seiner nationalsozialistischen Vergangenheit, und das deshalb die Geschichte immer wieder als populistisches Kammerspiel durchspielt. Doch diesmal sind wir die Guten – mit dem inglourius basterd vom Kollwitzplatz an der Spitze dieses vermeintlich antifaschistischen Widerstands.

Kein schönes Bild, denn ein notwendiger Teil dieser Inszenierung ist die Einschränkung der Meinungsfreiheit. Das Demonstrationsrecht ist dafür geschaffen, dass sich Minderheiten, was auch immer sie sagen wollen, in der Öffentlichkeit äußern können. Wenn Wolfgang Thierse solche Ansichten verbieten will, dann kann er das tun: im deutschen Parlament, dessen Mitglied er ist, und das seit Jahren immer wieder an einem NPD-Verbot scheitert. Thierse hat seit Jahren politische Macht; sich auf die Straße zu setzen, als bleibe selbst ihm, dem Vizepräsidenten des Bundestages, nichts anderes mehr übrig, kommt der Bankrotterklärung eines langen Politikerlebens gleich.

Souverän ist ohnehin etwas anderes: Solche Meinungen, die eine überwältigend große Mehrheit dieses Landes ablehnt und von denen keine Gefahr für die Demokratie dieses Landes ausgehen, auszuhalten. Wer einer angemeldeten Demonstration mit Lärm begegnet, macht sie lauter. Protest ist, wenn es um etwas geht, dringend geboten, und steht jedem frei. Die Meinungsfreiheit zu beschneiden, und dazu gehört eben das Einschränken des Demonstrationsrechts durch Blockaden, weil man jemandes Meinung nicht teilt, war noch nie eine gute Idee – auch das lehrt die deutsche Vergangenheit: Es schafft Meinungsopfer und beschädigt ein Grundelement der Demokratie. Moritz Schuller

http://www.tagesspiegel.de/meinung/muss-man-am-1-mai-gegen-neonazis-protestieren-/1814364.html

Ich bin mir ziemlich sicher, dass sich auch hier einige Befürworter von Thierses Aktion finden werden.

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"Dass so'n Dreck sich auch noch Amtsrätle nennt"
(Hornauer™ am 12.03.2010)
 
 
Beitrag Verfasst am: 05 Mai 2010 8:09
herrengedeck
Orangentisch-Abwischer

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Beitrag Verfasst am: 05 Mai 2010 15:12
Neniell
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Rätle zündelt mal wieder. Wie durchschaubar Schnarch
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Beitrag Verfasst am: 05 Mai 2010 16:13
wiesodenn

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Wohnort: Schweiz im 3. Stock
Als Eidgenosse geht mir der Thierse auch am ungekratzten Arsch vorbei. Twisted
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Jeet: “Das habe ich noch nicht verstanden!”

Jeet, keine Bange: Deine Dummheit wird von der Verfassung geschützt.
 
 
Beitrag Verfasst am: 05 Mai 2010 17:07
Morgenstund
Schansepp

Anmeldungsdatum: 05.07.2009
Beiträge: 1368
Es gibt aber auch andere Eidgenossen oder welche die dort leben:


http://www.spiegel.de/video/video-1063340.html



Zitat (bei ca. 10.40)
Junger Mann: Ja, man muß dabei sein, irgendwie muß was passieren und irgendwie muß man auch dagegen sein.
Reporter: Wogegen den?
Junger Mann: Na gegen diesen Staat halt ...ein stückweit schon.
Reporter: Was ist den so schlecht an dem Staat?
Junger Mann: Ja also ich leb in der Schweiz ... ich weiß es nicht.
Patsch Patsch Patsch Patsch Rofl Rofl Rofl Rofl Rofl

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Wenn Sie in der Politik etwas gesagt haben wollen, wenden Sie sich an einen Mann. Wenn Sie etwas getan haben wollen, wenden Sie sich an eine Frau.
M. Thatcher
 
 
Beitrag Verfasst am: 05 Mai 2010 17:45
Amtsrätle
Erläber

Anmeldungsdatum: 18.05.2008
Beiträge: 870
Neniell hat folgendes geschrieben:
Rätle zündelt mal wieder. Wie durchschaubar Schnarch


Gerade um mich diesem Vorwurf nicht auszusetzen, hab ich das Thema mit zwei schönen Zeitungsberichten angegangen.

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"Dass so'n Dreck sich auch noch Amtsrätle nennt"
(Hornauer™ am 12.03.2010)
 
 
Beitrag Verfasst am: 05 Mai 2010 17:48
wiesodenn

Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 8975
Wohnort: Schweiz im 3. Stock
Der hat wegen Dummheit in der Schweiz Asyl erhalten. Keine Ahnung von nix aber dagegen sein.

Zum Glück gibt es noch andere Deutsche hier. Habe gerade vorhin einen getroffen, also er ist jetzt auch Schweizer.

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Jeet, keine Bange: Deine Dummheit wird von der Verfassung geschützt.
 
 
Beitrag Verfasst am: 05 Mai 2010 18:01
Morgenstund
Schansepp

Anmeldungsdatum: 05.07.2009
Beiträge: 1368
Hohohoho....Dumme kriegen in der Schweiz Asyl?

Na...dann packe ich doch ein Päckchen mit dem Deppenprinzen drin. Very Happy Very Happy

Asyl braucht er dringen - seine Toitschmarkt werden auf (oder in? *grübel) den berühmten Schweizer Banken sicherlich auch sicher gelagert und verwahrt werden, sicher vor der AirFrance und gierigen Zöllnern und die Schweiz hat dann mal wieder einem tollen König Asyl gewährt.

Rofl Twisted
*duck und wech bin*

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Beitrag Verfasst am: 05 Mai 2010 18:55
www=666
You talkin' to me?

Anmeldungsdatum: 05.04.2008
Beiträge: 4099
Gähn Welcome to the Aufsichtsbehördle. Die private Zeitungsartikelverwertungsgesellschaft vom Amtsrätle. Geh Dich mit Dir selber streiten.
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Beitrag Verfasst am: 05 Mai 2010 19:29
irexis
Jutubwixer

Anmeldungsdatum: 16.06.2008
Beiträge: 4115
www=666 hat folgendes geschrieben:
Gähn Welcome to the Aufsichtsbehördle. Die private Zeitungsartikelverwertungsgesellschaft vom Amtsrätle. Geh Dich mit Dir selber streiten.


Würde das nicht zu einer Selbstanzeige führen? *grübel*

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Das Glück besteht darin, zu leben wie alle Welt und doch wie kein anderer zu sein

(Simone de Beauvoir)
 
 
Beitrag Verfasst am: 05 Mai 2010 19:37
www=666
You talkin' to me?

Anmeldungsdatum: 05.04.2008
Beiträge: 4099
irexis hat folgendes geschrieben:
www=666 hat folgendes geschrieben:
Gähn Welcome to the Aufsichtsbehördle. Die private Zeitungsartikelverwertungsgesellschaft vom Amtsrätle. Geh Dich mit Dir selber streiten.


Würde das nicht zu einer Selbstanzeige führen? *grübel*


Genau, er könnt sich selber bei sich anschwärzen, Rechtsanwälte, Staatsanwaltschaft, CIA, MI 5, FBI, USB, H2O, und wasweißichnochalles anrufen, sich selber vor Gericht vertreten und den Richter machen, sich dann selber zu fünf Jahren Gefängnis verurteilen und es sich mit sich selbst in der Zelle schön muggelig machen. Man könnte auch sagen: Sich selber ins Knie ficken. Von mir schon mal grünes Licht für die Nummer. Hase

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